Der Staat unterstützt die Beiträge zur Riester Rente durch Zuschüsse und Steuervorteile.
Jeder berechtigte Erwachsenen erhält eine Grundzulage und jedes kindergeldberechtigte Kind eine Kinderzulage.
Weiterhin ist es möglich, einen Sonderausgabenabzug in der Steuer zu berücksichtigen.
Voraussetzung für die staatliche Förderung der Riester-Rente ist, dass der Versicherte die Beiträge selber entrichtet.