Unter der Rürup Rente versteht man Verträge, die es in Form der Privatrente, der Betriebsrente und der berufsständischen Versorgung gibt. Sie wird nach dem ehemaligen Regierungsberater Bert Rürup genannt oder auch Basisrente, und ist vor allem für Selbständige gedacht.
Diese Altersvorsorge wird steuerlich begünstigt. Da viele Selbstständige nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind , können sie mit dieser Rente nun ebenfalls Steuern in der Beitragsphase sparen.
Das Besondere: Die angesparte Summe lässt sich nicht auszahlen, nicht beleihen, nicht übertragen und nicht vererben, ist aber auch nicht pfändbar. Nur die lebenslange Rente ist möglich. In der Auszahlungsphase, frühestens ab dem 60. Lebensjahr, unterliegt die Rente dem persönlichen Steuersatz.